Barrierefreiheit
Angaben gemäß Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website oed.gv.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist größtenteils mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Für eine möglichst barrierearme Nutzung der Website ist JavaScript erforderlich. Es werden die jeweils neuesten Versionen von Google Chrome, Apple Safari, Mozilla Firefox und Microsoft Edge unterstützt. Ohne JavaScript ist eine barrierearme Bedienung der Slider-Elemente und der Anker-Navigation auf Mobilgeräten nicht möglich.
oed.gv.at ist grundsätzlich bestrebt, die Informationen bestmöglich barrierefrei anzubieten. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:
a) Links und Formularfelder öffnen ohne Vorwarnung in einem neuem Tab / eine externe Seite
Gemäß WCAG 2.1 G200 und G201 sollen neue Fenster/Tabs bzw. externe Seite nur nach Vorwarnung geöffnet werden. Da die Website oed.gv.at eine Vielzahl von Links auf weitere Angebote des BMKÖS, wie jobbörse.gv.at, enthält und diese Links durch ihre Benennung oder den Kontext als externe Links erkennbar sind, ist nicht jeder Link einzeln mit einer entsprechenden Vorwarnung versehen.
b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Inhalte von Dritten, beispielsweise Broschüren, Dokumente, Formulare, Landkarten und Videos von anderen Organisationen, die nicht im Einflussbereich des Bundesministeriums liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28. Februar 2024 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines internen Audits nach WCAG 2.1 im Februar 2024. Überprüft wurden alle zu dem Zeitpunkt veröffentlichten Seiten. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Die Überprüfung erfolgte mit einem manuellen Screen Reader-Test und einer Reihe automatisierter Tests.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an webredaktion@bmkoes.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website oed.gv.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt:
Webredaktion
E-Mail: webredaktion@bmkoes.gv.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.